Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier geht es zu den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Härtefallhilfen.
Entlastung berechnen
Ob und in welchem Maß Sie von der Entlastung profitieren, können Sie unverbindlich mit dem Online-Rechner des Bundes prüfen!
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Vermieterin oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter oder die Vermieterin erklären, dass er oder sie die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieterinnen und Mieter müssen nicht selber tätig werden.
Es können Rechnungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.2022 ein Lieferdatum bis zum 31.03.2023 berücksichtigt werden. Preissteigerungen beim Einkauf von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2023 sind von dem Programm nicht erfasst.
Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
Heizöl: | 71 ct/l (inkl. USt.) |
Flüssiggas: | 57 ct/l (inkl. USt.) |
Holzpellets | 24 ct/kg (inkl. USt.) |
Holzhackschnitzel | 11 ct/kg (inkl. USt.) |
Holzbriketts | 28 ct/kg (inkl. USt.) |
Scheitholz | 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.) |
Kohle/Koks | 36 ct/kg (inkl. USt.) |
Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger. Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Bei einem Antrag für mehr als zehn Privathaushalte beträgt der Mindestbetrag 1.000 Euro. Erstattungszeitraum ist vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022.
Der Entlastungsbetrag wird nach folgender Formel berechnet:
0,8 x (Rechnungsbetrag (2022) – 2x Referenzpreis (2021) x Bestellmenge im Erstattungszeitraum)
Beispiel Heizöl: Einfamilienhaus, Baujahr ab 2002:
- Geschätzter Referenzpreis (auf Basis des Jahresmittelwerts 2021): 0,71 Euro je Liter
- Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,75 Euro je Liter gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro (Bestellmenge 1.500 Liter).
- Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,30 Euro je Liter gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.
Beispiel Holzpellets: Einfamilienhaus, Baujahr bis 2003:
- Geschätzter Referenzpreis (auf Basis des Jahresmittelwerts 2021): 240 Euro je Tonne
- Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 800 Euro je Tonne gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 1.024 Euro (Bestellmenge 4 Tonnen).
- Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 300 Euro je Tonne gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.
Rheinland-Pfalz nutzt ein bei der Kasse.Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung. Die Freischaltung des Antragsplattformen erfolgt nach einem gestaffelten Verfahren. Für Rheinland-Pfalz wird die Freischaltung am 8. Mai 2023 erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Anträge auf Härtefallhilfen können voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Neben dem digitalen Antragsverfahren steht in Rheinland-Pfalz auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit. Wer über keinen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare postalisch einreichen. Die Antragsformulare können über die Hotline 0800 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angefordert werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre vollständige Adresse an. Sie bekommen dann einen Papierantrag an Ihre Adresse zugesandt.
Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Kontakt
Hotline: (0800) 5758100
Erreichbar montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (werktags)